Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Bereitstellung von Software-Services · Stand 30. Juni 2026
Präambel
Die Anica WoW GmbH, Berlin, Deutschland, (nachfolgend „wir“ oder „Softwareanbieter“) bietet ausschließlich eingetragenen Unternehmen und Dienstleistern, die Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“) sind (nachfolgend „Kunde“ bzw. „Kunden“), eine Reihe von Geschäftsdienstleistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Mit der Unterzeichnung bzw. der Nutzung der Dienste des Softwareanbieters erklärt sich der Kunde mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Softwareanbieter und dem Kunden geltenden Bedingungen für die vom Softwareanbieter im Rahmen dieser AGB angebotenen Leistungen. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie vom Softwareanbieter schriftlich bestätigt werden; dies gilt insbesondere für kommerzielle Vereinbarungen, die im Konfliktfall dann Vorrang vor diesen AGB haben. Geschäftsbedingungen des Kunden finden gegenüber dem Softwareanbieter keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungen des Softwareanbieters
- Der Softwareanbieter gewährt dem Kunden Zugang zu einer Reihe von Diensten über einen KI-gestützten interaktiven Agenten und dessen untergeordnete Agenten („Agent-Plattform“). Die Agent-Plattform ermöglicht automatisierte Finanzanalysen, die Erstellung und Pflege von Web- und Landingpages, die Erstellung von Inhalten, die Verwaltung von Werbung wie etwa Google Ads, Recruiting-Dienstleistungen sowie weitere Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzmanagement, Buchhaltung, Personalmanagement und Marketing.
- Die konkreten Funktionen der Plattform, Nutzungsgrenzen und Service-Level sind im gewählten Abonnement-Tarif festgelegt, wie auf der Website des Softwareanbieters oder in einer gesonderten kommerziellen Vereinbarung beschrieben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Softwareanbieter leistet technischen Support per E-Mail während der regulären Geschäftszeiten (9 bis 18 Uhr MEZ, Montag bis Freitag). Zusätzliche Support-Leistungen einschließlich Einzelgesprächen können nach Ermessen des Softwareanbieters erbracht werden. Es werden keine bestimmten Service-Level-Agreements (SLAs) garantiert, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Integrationen und Zugänge zu seinen Systemen bereitzustellen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform erforderlich sind.
3. Pflichten des Kunden
- Die Leistungen des Softwareanbieters dürfen vom Kunden Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen dem Softwareanbieter und dem Kunden vereinbart wurde.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich solcher zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Ausfuhr, hinsichtlich seiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB, und stellt die entsprechende Einhaltung durch seine Subunternehmer sicher und ist hierfür verantwortlich.
- Der Kunde räumt dem Softwareanbieter das zeitlich unbegrenzte Recht ein, anonymisierte Daten und Nutzungsmuster, die durch die Nutzung der Agent-Plattform durch den Kunden entstehen, zur Verbesserung der Leistungsmerkmale und Funktionalität zu nutzen; dies gilt auch für unbekannte Nutzungsarten. Alle übrigen Nutzungsrechte an Inhalten sind auf die Vertragslaufzeit zuzüglich 90 Tage danach beschränkt und dienen ausschließlich der Vertragserfüllung sowie nachvertraglichen Aufbewahrungspflichten.
- Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) den Softwareanbieter in zumutbarem Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen;
b) alle Vorschriften, insbesondere den Datenschutz, einzuhalten;
c) alle Pflichten eines Betreibers eines KI-Systems gemäß der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung einer angemessenen menschlichen Aufsicht, die Führung von Protokollen sowie die Umsetzung erforderlicher Risikomanagementmaßnahmen für seinen konkreten Anwendungsfall.
- Der Kunde räumt dem Softwareanbieter das Recht ein, mit dem Namen und Logo des Kunden auf seiner Website und in sonstigen Marketingmaterialien zu werben.
- Der Kunde erklärt sich bereit, spätestens 90 Tage nach Vertragsschluss ein Testimonial über seine Zufriedenheit und seine Erfahrungen mit dem Softwareanbieter bereitzustellen, das der Softwareanbieter zu Werbezwecken verwenden darf (z. B. auf seiner Homepage, in Pressemitteilungen, in Anzeigen). Das Format des Testimonials (schriftlich, Video oder anderes) wird einvernehmlich abgestimmt.
4. Softwarelizenz und Nutzungsrechte
- Der Softwareanbieter räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Agent-Plattform für die vertraglichen Zwecke während der Vertragslaufzeit zu nutzen, vorbehaltlich der vereinbarten Nutzungsgrenzen und dieser AGB.
- Der Kunde darf die Agent-Plattform nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder versuchen, den Quellcode zu extrahieren, außer in dem nach anwendbarem Recht ausdrücklich zulässigen Umfang.
- Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform und ihren Komponenten verbleiben beim Softwareanbieter.
5. Datenverarbeitung und Datenschutz
- Der Softwareanbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, seiner Mitarbeiter und seiner Kunden in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO, wie im gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und in der Datenschutzerklärung näher geregelt.
6. Entgelte
- Die Höhe der vom Kunden an den Softwareanbieter zu zahlenden Entgelte, die Zahlungsweise und der Zahlungszeitraum richten sich nach dem gewählten Abonnement-Tarif und dem tatsächlichen Nutzungsumfang, wie auf der Website des Softwareanbieters oder in einer gesonderten kommerziellen Vereinbarung angegeben. Werbeausgaben oder API-Kosten, die im Auftrag des Kunden anfallen, werden gegebenenfalls gesondert berechnet. Transaktionsgebühren für die Entgeltzahlungen trägt der Kunde.
- Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Softwareanbieter dem Kunden – nach Eingang eines neuen monatlichen Datensatzes vom Kunden oder dessen Steuerberater – eine elektronische Abrechnung über das Entgelt für den jeweiligen Monat sowie über etwaige im Vormonat angefallene zusätzliche Entgelte zur Verfügung. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Entgelte mit Rechnungsstellung sofort fällig und werden automatisch über die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe eingezogen. Der Kunde stimmt der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu. Einwendungen gegen die jeweilige Rechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungseingang schriftlich gegenüber dem Softwareanbieter zu erheben, andernfalls gilt die jeweilige Rechnung als genehmigt.
- Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der Entgelte ist der Softwareanbieter berechtigt, vom jeweiligen Kunden Verzugszinsen auf die ausstehenden Entgelte in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte bereits mehr als vier Wochen in Verzug, ist der Softwareanbieter berechtigt, nach vorheriger erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung die Erbringung seiner Leistungen einzustellen. Der Anspruch des Softwareanbieters auf die Entgelte bleibt von der Sperrung unberührt. Während das Konto wegen Nichtzahlung deaktiviert ist, werden keine Entgelte berechnet. Erst nach Begleichung der ausstehenden Entgeltforderungen durch den Kunden werden dessen Leistungen wieder freigeschaltet.
- Der Softwareanbieter ist berechtigt, die Höhe der Entgelte nach jedem Dienstjahr entsprechend dem Index der durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (Statistisches Bundesamt, Genesis-Code: 626361-0026, WZ08-62) oder einer diesem Index inhaltlich entsprechenden Indexierung anzupassen, was die kontinuierliche Verbesserung der Plattform widerspiegelt. Beträgt die Erhöhung der Entgelte mehr als 10 % p. a., ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats aus wichtigem Grund zu kündigen.
7. Vertragslaufzeit und Änderung der AGB
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abonnement-Tarif:
Monatstarife: Unbefristete Laufzeit mit monatlicher Abrechnung, von jeder Partei jederzeit kündbar mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
Jahrestarife: Feste Laufzeit von 12 Monaten mit automatischer Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird.
Individuelle Konditionen: Wie in einer gesonderten kommerziellen Vereinbarung festgelegt.
- Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
dem Verstoß eines Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht behoben wird;
der deliktischen Handlung eines Kunden oder dem Versuch einer solchen Handlung, z. B. Betrug;
dem Verzug des Kunden mit seiner Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der vom Kunden gemäß Ziffer 6 Abs. 1 zu zahlenden Entgelte um mehr als zwei Monate;
anhaltenden Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt außerhalb des Einflussbereichs des Softwareanbieters, wie Naturkatastrophen, Feuer, Zusammenbruch von Leitungsnetzen ohne Verschulden des Softwareanbieters.
- Hat der Kunde den außerordentlichen Kündigungsgrund gemäß Abs. 2 zu vertreten, ist er verpflichtet, dem Softwareanbieter die vereinbarten Entgelte abzüglich der vom Softwareanbieter ersparten Aufwendungen bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung weiterzuzahlen.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
- Der Softwareanbieter teilt dem Kunden Änderungen dieser AGB schriftlich oder per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Der Kunde wird gesondert auf das Widerspruchsrecht und die rechtlichen Folgen des Schweigens im Falle von Änderungen der AGB hingewiesen.
8. Gewährleistung und Haftung
- Der Softwareanbieter gewährleistet, dass die Agent-Plattform im Wesentlichen entsprechend der Leistungsbeschreibung funktioniert. Die Gewährleistung ist für lediglich unerhebliche Minderungen der Leistungsfähigkeit ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, behebt der Softwareanbieter diesen innerhalb einer angemessenen Frist. Der Softwareanbieter ist jedoch nicht verantwortlich für Beeinträchtigungen, die auf die Umgebung des Kunden, unvollständige oder fehlerhafte Daten, die unsachgemäße Nutzung der Agent-Plattform oder sonstige dem Kunden zuzurechnende Umstände zurückzuführen sind.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Ein Selbstvornahmerecht gemäß § 536a Abs. 2 BGB besteht nicht.
- Die Haftung des Softwareanbieters für Schäden ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Der vertragstypische und vorhersehbare Schaden übersteigt nicht die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
- Die Haftung des Softwareanbieters für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Antworten Fehler enthalten können, und verpflichtet sich, eine angemessene menschliche Aufsicht umzusetzen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen, die auf Grundlage von KI-Ausgaben getroffen werden.
- Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Verantwortlichen geltend gemacht werden.
- Die verschuldensabhängige Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
9. Vertraulichkeit
- Vertraulich zu behandelnde Informationen sind Informationen, die von der die Information bereitstellenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus den Umständen der Übermittlung ergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsstrategien, Kundendaten, technische Spezifikationen und Preisinformationen. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere auch alle Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG). Insbesondere behandelt der Softwareanbieter die Daten des Kunden vertraulich, sofern er von ihnen Kenntnis erlangt.
- Es liegen keine vertraulich zu behandelnden Informationen vor, wenn der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie:
a) ihm vor dem Zeitpunkt des Erhalts bekannt oder allgemein zugänglich waren;
b) der Öffentlichkeit vor dem Zeitpunkt des Erhalts bekannt oder allgemein zugänglich waren;
c) der Öffentlichkeit nach dem Zeitpunkt des Erhalts bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der die Information empfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist;
d) zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
- Die Vertragspartner wahren Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangen, und verwenden diese Informationen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners gegenüber Dritten. Verlangt eine Behörde oder ein Gericht im Rahmen eines Verfahrens vertrauliche Informationen, setzen sich die Vertragsparteien miteinander in Verbindung und arbeiten zusammen, um mögliche nachteilige Auswirkungen einer solchen Offenlegung zu minimieren, soweit dies rechtlich nicht untersagt ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Softwareanbieter verpflichtet sein kann, Kundeninformationen gegenüber Aufsichtsbehörden oder Drittdienstleistern offenzulegen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
- Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über die Zusammenarbeit erfolgen nur im Voraus und in gegenseitigem Einvernehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und mit Ausnahme der Testimonial-Pflichten gemäß Ziffer 3 Abs. 6 und der Marketingrechte gemäß Ziffer 3 Abs. 5.
- Die Verpflichtungen gemäß Abs. 3 bestehen auch über das Ende des Vertrags hinaus für unbestimmte Zeit fort, und zwar solange, wie das Vorliegen einer Ausnahme gemäß Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.
10. Schlussbestimmungen
- Der Softwareanbieter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Zumutbare Änderungen umfassen Anpassungen an zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Entwicklungen, soweit sie wesentliche Bestimmungen zum Leistungsumfang, zur Vertragslaufzeit oder zur Kündigung nicht berühren. Im Übrigen kann der Softwareanbieter die AGB ändern, um nicht unerhebliche, nach Vertragsschluss auftretende Probleme zu beheben, insbesondere aufgrund neuer Gesetzgebung oder Rechtsprechung. Der Kunde wird über Änderungen dieser AGB mindestens 4 Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Diese Änderungen treten in Kraft, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung widerspricht. Die Mitteilung weist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens und das vorstehende Widerspruchsrecht hin.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Softwareanbieters. Darüber hinaus ist der Softwareanbieter auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon nicht berührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Sofern nicht anders angegeben, bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. per E-Mail).